Mobilegeräte an der Windschutzscheibe
Mobilegeräte an der Windschutzscheibe können zu Sichtbehinderungen führen.
Darum Brodit Halterungen mit ProClip Befestigung verwenden
Wie müssen solche Geräte legal montiert werden?
Busse bei Navi in der Mitte der Windschutzscheibe!
Das Sichtfeld des Autofahrers muss frei sein.
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) regelt in Art. 71a was erlaubt ist und was nicht. So heisst es in Abs.1 und 4: «Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen. Ausgenommen sind (…) Navigationsgeräte ausserhalb des Sichtkreises nach Absatz 1.»
Ausnahmen sind lediglich Gegenstände, wie die heruntergeklappte Sonnenblende, der Innenspiegel oder Vignetten. Beschädigungen in Frontscheiben können ebenfalls geahndet werden. Situationsabhängig können Bundesangestellte verlangen, dass die Schadensbehebung kostenpflichtig auf dem Strassenverkehrsamt nachgewiesen wird. Um dies zu verhindern, lassen Sie Beschädigungen an der Frontscheibe umgehend reparieren oder ersetzen.
Wie bringe ich mein mobiles Navigationsgerät richtig an?
Für die Praxis bedeutet das: Das mobile Navigationsgerät kann entweder am oberen oder unteren Rand der Frontscheibe platziert werden, sodass die freie Sicht über die Fahrbahn gemäss Art 71a Abs. 1 VST gewährleistet ist.
Ob Ihr Navi richtig platziert ist, können Sie folgendermassen testen: Markieren Sie im Abstand von über 12 Meter Radius eine Grenze vor dem Auto und setzen Sie sich ans Steuer. Wenn Sie den 12 Meter Sichtkreis uneingeschränkt sehen können, dann erfüllen Sie die Anforderungen der VST.
So machen Sie den 12-Meter-Sichttest
Wer sicher gehen will, dass sein Navigationsgerät vorschriftsmässig montiert ist, markiert 12 Meter vor dem Auto den Sichtradius, befestigt das Navi an der Frontschutzscheibe und überprüft, ob das Sichtfeld frei ist.
Je nach Automodell kann die Umsetzung dieser Regel schwierig sein. Man denke da beispielsweise an Sportflitzer mit ihren recht kleinen Scheiben. Da bleibt dem Fahrer bloss, auf die Kulanz der Polizei zu hoffen.
Darum Brodit Halterungen mit ProClip Befestigung verwenden
Navi nicht während der Fahrt bedienen
Übrigens: Nicht nur die falsche Montage des Geräts ist verboten, sondern auch dessen Bedienung während der Fahrt (vgl. Handy am Steuer)! Auch verboten sind am Innenspiegel baumelnde Wimpel, Duftbäumchen oder Stofftierchen, weil diese ebenfalls die Sicht des Autofahrers beeinträchtigen – und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Links zum Thema:
Stadtpolizei Zürich Merkblätter
Stadtpolizei Zürich: Navigationsgeräte: Sichere Verwendung (PDF, 4 Seiten)
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